Bava Kamma 68

Kapitel 68

א תם חמור ממועד
1 bei einem Nichtverwarnten strenger ist als bei einem Verwarnten!?
ב וכי תימא הכי נמי כדתנן ר' יהודה אומר תם חייב ומועד פטור אימר דשמעת ליה לרבי יהודה לענין שמירה דכתיבי קראי לענין תשלומין מי שמעת ליה
2 Wolltest du sagen, dem sei auch so, wie wir auch gelernt haben: R. Jehuda sagt, für einen Nichtverwarnten sei man ersatzpflichtig und für einen Verwarnten ersatzfrei, so ist R. Jehuda dieser Ansicht nur hinsichtlich der Bewachung, was er aus Schriftversen entnimmt, ist er dieser Ansicht etwa auch hinsichtlich der Entschädigung!?
ג והתניא רבי יהודה אומר יכול שור שוה מנה שנגח שור שוה חמש סלעים והנבילה יפה סלע זה נוטל חצי החי וחצי המת וזה נוטל חצי החי וחצי המת
3 Dem widersprechend wird ja gelehrt: R. Jehuda sagte: Man könnte glauben, wenn ein Ochs im Werte einer Mine einen Ochsen im Werte von fünf Sela͑ niedergestoßen hat und das Aas einen Sela͑ wert ist, erhalte der eine die Hälfte des lebenden und die Hälfte des toten und der andere die Hälfte des lebenden und die Hälfte des toten,
ד אמרת וכי מועד למה יוצא להחמיר עליו או להקל עליו הוי אומר להחמיר עליו ומה מועד אינו משלם אלא מה שהזיק תם הקל לא כ"ש
4 so ist zu erwidern: erfolgt die Verwarnung zur Erschwerung oder zur Erleichterung? Doch wohl zur Erschwerung; wenn nun beim Verwarnten nur soviel zu bezahlen ist, wieviel der Schaden beträgt, um wieviel mehr beim leichteren Nichtverwarnten.
ה אלא א"ר יוחנן שבח נבילה איכא בינייהו דמ"ס דניזק הוי ומ"ס פלגא
5 Vielmehr, erklärte R. Joḥanan, besteht ein Unterschied zwischen ihnen hinsichtlich der Wertzunahme des Aases; nach der einen Ansicht gehört sie dem Geschädigten und nach der anderen Ansicht gehört sie ihm nur zur Hälfte.
ו והיינו דקא קשיא ליה לר"י השתא דאמרת חס רחמנא עילויה דמזיק דשקיל בשבחא יכול שור שוה חמש סלעים שנגח שור שוה מנה והנבילה יפה חמשים זוז זה נוטל חצי החי וחצי המת וזה נוטל חצי החי וחצי המת
6 Das ist es, was R. Jehuda erörtert: da du nun sagst, der Allbarmherzige habe den Schädiger geschont, indem er ihm [die Hälfte] der Wertzunahme zugesprochen hat, so könnte man glauben, wenn ein Ochs im Werte von fünf Sela͑ einen Ochsen im Werte einer Mine niedergestoßen hat und das Aas fünfzig Zuz wert ist, erhalte der eine die Hälfte des lebenden und die Hälfte des toten und der andere die Hälfte des lebenden und die Hälfte des toten,
ז אמרת היכן מצינו מזיק נשכר שזה נשכר ואומר (שמות כא, לו) שלם ישלם בעלים משלמין ואין בעלים נוטלין
7 so ist zu erwidern: wo finden wir, daß der Schädiger einen Gewinn erhalte, daß dieser einen Gewinn erhalten sollte!? Ferner heißt es:<i>so soll er ersetzen</i>, der Eigentümer hat zu ersetzen und nicht zu erhalten. –
ח מאי ואומר וכי תימא הני מילי היכא דאיכא פסידא לניזק אבל היכא דליכא פסידא לניזק כגון שור שוה חמש סלעים שנגח שור שוה חמש סלעים והנבילה יפה שלשים זוז שקיל נמי מזיק בשבחא
8 Wozu ist das ‘ferner’ nötig? – Man könnte glauben, dies gelte nur von dem Falle, wenn der Geschädigte einen Schaden erleidet, wenn aber der Geschädigte keinen Schaden erleidet, wenn beispielsweise ein Ochs im Werte von fünf Sela͑ einen Ochsen im Werte von fünf Sela͑ niedergestoßen hat und das Aas dreißig Zuz wert ist, erhalte auch der Schädiger von der Wertzunahme,
ט ואומר שלם ישלם בעלים משלמין ואין בעלים נוטלין
9 so heißt es: <i>so soll er ersetzen</i>, der Eigentümer hat zu ersetzen und nicht zu erhalten.
י א"ל רב אחא בר תחליפא לרבא א"כ מצינו לרבי יהודה תם משלם יותר מחצי נזק והתורה אמרה (שמות כא, לה) ומכרו את השור החי וחצו את כספו
10 R. Aḥa b. Taḥlipha sprach zu Raba: Demnach ergibt es sich ja nach R. Jehuda, daß für einen Nichtverwarnten mehr als die Hälfte zu ersetzen ist, während doch die Tora sagt: <i>so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen</i>!? –
יא אית ליה לר"י פחת שפחתה מיתה מחצין בחי
11 R. Jehuda ist der Ansicht, die Wertverminderung, die durch den Tod eingetreten ist, wird vom Erlöse des lebenden geteilt. – Woher entnimmt er dies? – Aus: <i>und auch den des toten sollen sie teilen</i>. –
יב מנא ליה (שמות כא, לה) מוגם את המת יחצון והא אפקיה ר' יהודה לזה נוטל חצי החי וחצי המת וזה נוטל חצי החי וחצי המת
12 Aus diesem entnimmt ja R. Jehuda, daß der eine die Hälfte vom lebenden und die Hälfte vom toten und der andere die Hälfte vom lebenden und die Hälfte vom toten erhalte!? –
יג א"כ נכתוב קרא ואת המת מאי וגם ש"מ תרתי:
13 Es könnte ja heißen: <i>und den des toten</i>, wenn es aber <i>auch</i> heißt, so ist beides zu entnehmen.
יד <big><strong>מתני׳</strong></big> יש חייב על מעשה שורו ופטור על מעשה עצמו פטור על מעשה שורו וחייב על מעשה עצמו
14 <b>W</b><small>EGEN MANCHER</small> T<small>AT IST MAN SCHULDIG</small>, <small>WENN SEIN</small> O<small>CHS SIE BEGEHT</small>, <small>UND FREI</small>, <small>WENN MAN SIE SELBER BEGEHT</small>, <small>UND WEGEN MANCHER IST MAN FREI</small>, <small>WENN SEIN</small> O<small>CHS SIE BEGEHT</small>, <small>UND SCHULDIG</small>, <small>WENN MAN SIE SELBER BEGEHT</small>.
טו כיצד שורו שבייש פטור והוא שבייש חייב שורו שסימא את עין עבדו והפיל את שינו פטור והוא שסימא את עין עבדו והפיל את שינו חייב
15 W<small>ENN SEIN</small> O<small>CHS JEMAND BESCHÄMT</small>, <small>SO IST MAN FREI</small>, <small>WENN MAN ABER SELBER JEMAND BESCHÄMT</small>, <small>SO IST MAN SCHULDIG</small>; <small>WENN SEIN</small> O<small>CHS DAS</small> A<small>UGE SEINES</small> S<small>KLAVEN BLENDET ODER IHM EINEN</small> Z<small>AHN AUSSCHLÄGT</small>, <small>SO IST MAN FREI</small>, <small>WENN MAN ABER SELBER SEINEM</small> S<small>KLAVEN EIN</small> A<small>UGE BLENDET ODER IHM EINEN</small> Z<small>AHN AUSSCHLÄGT</small>, <small>SO IST MAN SCHULDIG</small>.
טז שורו שחבל באביו ובאמו חייב והוא שחבל באביו ואמו פטור שורו שהדליק את הגדיש בשבת חייב והוא שהדליק את הגדיש בשבת פטור מפני שהוא מתחייב בנפשו:
16 W<small>ENN SEIN</small> O<small>CHS SEINEN</small> V<small>ATER ODER SEINE</small> M<small>UTTER VERLETZT</small>, <small>SO IST MAN SCHULDIG</small>, <small>WENN MAN ABER SELBER SEINEN</small> V<small>ATER ODER SEINE</small> M<small>UTTER VERLETZT</small>, <small>SO IST MAN FREI</small>; <small>WENN SEIN</small> O<small>CHS EINE</small> T<small>ENNE AM</small> Š<small>ABBATH IN</small> B<small>RAND STECKT</small>, <small>SO IST MAN SCHULDIG</small>, <small>WENN MAN ABER SELBER EINE</small> T<small>ENNE AM</small> Š<small>ABBATH IN</small> B<small>RAND STECKT</small>, <small>SO IST MAN FREI</small>, <small>WEIL MAN DAS</small> L<small>EBEN VERWIRKT HAT</small>.
יז <big><strong>גמ׳</strong></big> תני רבי אבהו קמיה דרבי יוחנן כל המקלקלין פטורין חוץ מחובל ומבעיר א"ל פוק תני לברא חובל ומבעיר אינה משנה ואם תימצי לומר משנה חובל בצריך לכלבו מבעיר בצריך לאפרו
17 GEMARA. R. Abahu rezitierte vor R. Joḥanan: Wegen jeder verderbenden [Arbeit am Šabbath] ist man frei, ausgenommen Verletzung und Brandstiftung. Da sprach dieser zu ihm: Geh und lehre dies draußen; dies ist von der Verletzung und der Brandstiftung nicht gelehrt worden, und wenn man annehmen wollte, dies sei wohl gelehrt worden, so handelt es sich um eine Verletzung, wenn man [das Blut] für seinen Hund braucht, und von einer Brandstiftung, wenn man die Asche braucht. –
יח תנן שורו שהדליק את הגדיש בשבת חייב והוא שהדליק את הגדיש בשבת פטור וקתני הוא דומיא דשורו מה שורו דלא קבעי ליה
18 Wir haben gelernt: Wenn sein Ochs eine Tenne am Šabbath in Brand steckt, so ist man schuldig, wenn man aber selber eine Tenne am Šabbath in Brand steckt, so ist man frei. Er lehrt von ihm selber gleichlautend wie von seinem Ochsen: wie der Ochs [die Asche] nicht braucht,